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Vision Druckmedien, die Werbeagentur aus der Nordeifel

 

 

 

 

 

 



 

 


Vision Druckmedien • Schomet 1 • 52223 Stolberg • info(at)vision-druckmedien.deImpressumAGB

Allgemeine Vertragsbedingungen von Diplom-Designer Reiner Bausch / ViSiON Druckmedien

Stand: 03.01.2012

Die folgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten als Grundlage aller Verträge zwischen dem Kunden und Vision Druckmedien, Schomet 1, 52223 Stolberg.

Sie gelten als vereinbart, wenn nicht umgehend widersprochen wird.

§ 1 Geltungsbereich:
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Allgemeinen Vertragsbedingungen von Vision Druckmedien zu Grunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Vision Druckmedien nicht ausdrücklich anerkennt, sind als unverbindlich anzusehen.

§ 2 Preise und Angebote:
Die Preisangaben in €/EUR verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Vision Druckmedien bietet ausschließlich Rahmenpreise an. Festpreise gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und unter dem Vorbehalt, dass die der Festpreisvereinbarung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

Geschmackliche Änderungen, Korrekturwünsche und nachträgliche Änderungen müssen vom Auftraggeber ab dem dritten Änderungs- bzw. Korrekturdurchlauf gesondert vergütet werden.

Bei mangelnder Qualität der Vorlagen des Auftraggebers ist Vision Druckmedien dazu berechtigt, die Aufwertung dieser durch eigene oder Nachbearbeitung von Dritten ohne vorherige Anfrage an den Auftraggeber durchzuführen und die dadurch entstehenden Mehraufwendungen gesondert in Rechnung zu stellen, sofern die Kosten für die Nachbearbeitung in einem vertretbaren Verhältnis zum Gesamtauftragswerk stehen.
Fremdleistungen werden von Vision Druckmedien gesondert berechnet und an den Auftraggeber weitergegeben.

§ 3 Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsfristen beginnen ab Rechnungsdatum. Die Zahlung des Brutto-Rechnungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum so zu erfolgen, dass Vision Druckmedien der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstag zur Verfügung steht.

Wechsel und Schecks werden nur nach gesonderter Vereinbarung und nur zahlungshalber und unter Berechnung sämtlicher Spesen angenommen. Bei hohen Arbeitsleistungen können auch Zwischenrechnungen gestellt werden.
Drittrechnungen müssen sofort nach Erhalt der Rechnung beglichen werden.

Das Honorar ist wie folgt zu zahlen, falls keine andere Regelung im Auftrag formuliert wurde:
50% des Gesamtbetrages bei Erstpräsentation
die restlichen 50% des Gesamtbetrages bei Vorlage zur Druckfreigabe oder Onlinestellung.

Die Druckkosten sind fällig bei Vorlage zur Druckfreigabe durch den Kunden. Der Druck startet unmittelbar nach Zahlungseingang.

Bei Zahlungsverzug behält sich Vision Druckmedien vor, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen.

§ 4 Projektlaufzeit: Die in jedem Angebot und Auftrag genannte Projektlaufzeit bezeichnet den Zeitraum in dem ein Projekt bearbeitet wird. Wird diese Projektlaufzeit durch verschulden des Kunden nicht eingehalten, so wird die unter §3 genannte Restzahlung mit Ablauf der Projektlaufzeit automatisch fällig.

Das Projekt muss in dieser Zeit zum Abschluss kommen. Kommt es dennoch zu Verzögerungen durch den Kunden, werden alle weiteren Arbeiten nach Ablauf der Projektlaufzeit nach Zeitaufwand berechnet.

Verzögert sich die Projektlaufzeit durch das Verschulden von Vision Druckmedien, entstehen dem Auftraggeber keine weiteren Kosten.

§ 5 Auftragsabwicklung: Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Vision Druckmedien verbindlich. Die schriftliche Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag unverzüglich ausgeführt wird und/ oder die Dauer der Auftragsarbeiten aufgrund des Leistungsumfanges den Zeitraum von einer Woche nicht überschreiten. In diesem Fall ist die Rechnung gleichzeitig Auftragsbestätigung. Aufträge und sonstige Leistungen werden gemäß Beschreibung des Auftraggebers durchgeführt. Vision Druckmedien ist berechtigt, vom Auftraggeber bestellte Arbeiten ganz oder teilweise von Dritten anfertigen zu lassen. Vision Druckmedien ist zu Teilleistungen berechtigt, die anteilig zu vergüten sind. Geringfügige Abweichungen von der Auftragsbeschreibung und Unklarheiten, sowie geschmackliche Änderungen bei der Auftrags- und/oder Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Sämtliche Leistungen sind grundsätzlich als Holschulden anzusehen und werden auf Wunsch des Auftraggebers auf dessen Gefahr geliefert.

§ 6 Korrekturen: Korrekturabzüge und Andrucke, sowie Text und Grafikvorlagen sind vom Auftraggeber auf Fehler hin zu prüfen und Vision Druckmedien produktionsreif erklärt zu übergeben. Vision Druckmedien haftet nicht für etwaige vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Änderungen nach Produktionsgenehmigung gehen alle dadurch entstehenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

§ 7 Beanstandungen: Beanstandungen an den Entwürfen sind nur innerhalb einer Woche nach Präsentation zulässig. Der Auftraggeber hat die Entwürfe umgehend auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Mängel eines Teiles der Entwürfe, können nicht zur Beanstandung der gesamten Entwürfe führen. Es kann nur dann Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz, verlangt werden.
Vision Druckmedien hat das Recht zur Nachbesserung.

§ 8 Urheberschutz und Nutzungsrechte: 8.1 Der einem Grafik-Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werks sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

8.2 Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) des Grafik Designers sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

8.3 Ohne Zustimmung des Grafik-Designers dürfen seine Arbeiten einschließlich der Urheberzeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

8.4 Die Werke des Grafik-Designers dürfen nur für die Vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars.

8.5 Wiederholungsnutzung (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung
des Grafik Designers.

8.6 Über den Umfang der Nutzung steht dem Grafik-Designer ein Auskunftsanspruch zu.

§ 9 Vorlagen / Unterlagen des Auftraggebers:
Für fremdes Material, das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde und das nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber nicht binnen 4 Wochen abgefordert wird übernimmt Vision Druckmedien keine Haftung.

§ 10 Honorar: 10.1 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.

10.2 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

§ 11 Zusatzleistungen, Neben- Reisekosten:
11.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwach-ung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

11.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.

11.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.

11.4 Soweit der Grafik-Designer auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter den Grafik-Designer von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.

§ 12 Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr: 12.1 An den Arbeiten des Grafik-Designers werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

12.2 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an den Grafik-Designer zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

12.3 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.

§ 13 Haftung: 13.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird vom Grafik-Designer nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

13.2 Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung auf die Richtigkeit von Bild und Text.

13.3 Soweit der Grafik-Designer auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

13.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Grafik- Designer, stellt er ihn von der Haftung frei.

13.5 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung des Grafik-Designers nicht ausgeschlossen.

§ 14 Belegexemplare: 14.1 Von vervielfältigten Werken sind dem Grafik-Designer mindestens zehn Belegexemplare zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

§ 15 Gestaltungsfreiheit: 15.1 Für den Grafik-Designer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.

15.2 Die dem Grafik-Designer überlassenen Vorlagen ( z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.

§ 16 Erfüllungsort:
16.1 Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Grafik-Designer.

§ 17 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
17.1 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.